Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen TrainSwiss und seinen Mitgliedern. Sie definieren die Rechte und Pflichten beider Parteien im Rahmen der Nutzung unserer Fitnesseinrichtungen. Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft akzeptiert das Mitglied diese AGB vollumfänglich.

2. Mitgliedschaft und Zugang

  1. Der Zugang zu unseren Einrichtungen erfordert eine aktive Mitgliedschaft.
  2. Jede Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.
  3. Gesundheitliche Einschränkungen müssen vor Trainingsbeginn offengelegt werden.
  4. Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

3. Vertragsbedingungen

  1. Die Mindestvertragsdauer beträgt die im Vertrag festgelegte Zeitspanne.
  2. Kündigungen bedürfen der Schriftform unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
  3. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich.

4. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind gemäß der vereinbarten Zahlungsweise zu entrichten.
  2. Zahlungsverzug kann zusätzliche Mahngebühren nach sich ziehen.
  3. Beitragsrückerstattungen sind nur in besonderen Fällen möglich.

5. Verhaltenskodex

  1. Die sachgemäße Nutzung aller Einrichtungen ist verpflichtend.
  2. Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme sind grundlegende Prinzipien.
  3. Bei Regelverstößen behalten wir uns Sanktionen vor.
  4. Die Nutzung ist auf die Öffnungszeiten beschränkt.

6. Gesundheit und Sicherheit

  1. Die Eigenverantwortung für die gesundheitliche Eignung liegt beim Mitglied.
  2. Die Teilnahme an Trainingseinheiten erfolgt auf eigenes Risiko.
  3. Für Verletzungen durch unsachgemäße Nutzung wird keine Haftung übernommen.

7. Haftungsbeschränkung

  1. TrainSwiss haftet nicht für abhanden gekommene Wertsachen.
  2. Die Haftung für Personenschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Für höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

8. AGB-Änderungen

  1. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.
  2. Wesentliche Änderungen werden den Mitgliedern mitgeteilt.

9. Datenschutz

  1. Der Schutz persönlicher Daten hat höchste Priorität.
  2. Mitglieder haben Anspruch auf Dateneinsicht und -löschung.

10. Schlussbestimmungen

  1. Teilunwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gesamtwirksamkeit.
  2. Schweizer Recht findet Anwendung.